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Neuer Steuerbonus für die Renovierung ab Januar Neben den Steuervorteilen für Handwerker und Co. gewährt der Fiskus ab dem Jahr einen weiteren Steuerbonus. Denn nun fördert der Staat energetische Baumaßnahmen am Eigenheim in besonderem Maße.

Renovierungskosten selbstgenutztes wohneigentum

Renovierungskosten für Ihr Zuhause können Sie in bestimmtem Umfang von der Steuer absetzen. Was Sie dabei beachten müssen und wo die Grenzen sind, erklären wir Ihnen in diesem Artikel. Das.

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  • Steuererklärung haus eigennutzung

    Grundsätzlich gilt: Aufwendungen für dein Eigenheim sind nur dann absetzbar, wenn sie in einem Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen. Außerdem kannst du die Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse steuerlich geltend machen.

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    Eigene Immobilie: Das können Immobilieneigentümer von der Steuer absetzen. Wer im Eigenheim oder der Eigentumswohnung wohnt, kann effektiv Steuern sparen. Handwerker, Modernisierungsmaßnahmen und mehr – wir sagen, was steuerlich absetzbar ist.


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    1. Badsanierung steuerlich absetzen

    Darunter fallen Maßnahmen wie die Wärmedämmung, der Austausch von Fenstern oder eine neue Heizung. Du kannst 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzen, wenn die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind.

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  • Wohnraum­schaffung und -sanierung. Zu beantragen mit Formular L1 bei der Arbeitnehmerveranlagung [Kennzahl ] - bis Veranlagungsjahr Bis zur Arbeitnehmerveranlagung können Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden, geltend gemacht werden.


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      Das Wichtigste in Kürze. Lässt Du Handwerker in Deiner selbst genutzten Wohnung arbeiten, darfst Du 20 Prozent der Arbeitskosten von der Steuer absetzen. Bis zu Euro Steuern im Jahr kannst Du Dir damit sparen. Absetzen darfst Du nur Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen.

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    Grundsätzlich können Sie Handwerkerkosten absetzen, die zur Renovierung oder zum Erhalt einer Immobilie dienen. Arbeiten, die etwas gänzlich Neues errichten, werden hingegen nicht berücksichtigt. Sie dürfen insgesamt 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen, sofern Sie die jeweilige Immobilie selbst nutzen.